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Es wird gegen mich ermittelt – was ist zu tun?

Richterhammer mit Gesetzbuch aus dem Strafrecht

Wer eine Ermittlung gegen sich hat, der sollte den Rechtsanwalt in Potsdam für Strafrecht kontaktieren. Es gibt viele Tipps, die man einhalten sollte, wenn gegen einen ermittelt wird.

Ermittlungsverfahren

Wenn ein Ermittlungsverfahren gestartet wird, ist es hilfreich, sich mit dem Rechtsanwalt aus Potsdam für Strafrecht in Verbindung zu setzen. Die Polizei lädt meist hier zur Vernehmung ein. Die Beamten eröffnen dem Beschuldigten dann, welche Tat ihm Zur Last gelegt wird. Danach kann man den Beschuldigten über seine Rechte belehren. So verschafft sich der Beschuldigte schnell einen ersten Überblick, in welchem Strafverfahren er sich derzeit befindet. Hier ist es wichtig, gleich einen Anwalt zu beauftragen und die Akteneinsicht anzuordnen. Die Verteidigung wird genau abgestimmt.

Vorladung

Wer eine Vorladung erhält, muss diese annehmen und darf sie nicht einfach ignorieren: Es empfiehlt sich, in diesem Stadium einen Anwalt für die Verteidigung zu engagieren. Er kann auch die Akteneinsicht vornehmen und den Akteninhalt dann mit dem Mandanten besprechen. Man erfährt dann unter anderem, wer einem die Straftat vorwirfst und auf welchen Beweisen oder Annahmen dieser Vorwurf genau beruht. Wie und wann man sich zum Tatvorwurf äußern soll, kann der Anwalt dem Mandanten dann genau mitteilen. Erst aus der Akte ergibt sich meistens, wer einen beispielsweise am Unfallort gesehen hat und ob diese Personen als Zeugen definiert wurden. Es darf kein vorschneller Anruf bei der Polizei erfolgen und die Polizei nimmt hier auch meist die Arbeit ab. Eine Äußerung sollte man also immer erst nach Akteneinsicht machen.

Perfekte Weichenstellung

Hier ist der Anwalt spezialisiert, genau die richtige Weichenstellung abzugeben. Die Fragen, ob ein Nachweis vorhanden ist, dass die Straftat vollzogen wurde und weitere Hinweise, kann er entkräften. Der Anwalt wird als Verteidiger auch immer bei der Staatsanwaltschaft nach einer schnellen Lösung und Einstellung eines Verfahrens drängen. Wer nur eine geringe Schult hat, kann auch auf eine Einstellung gegen die Auflagen pochen. Auch eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung kommt bei dem Nachweis in Betracht. Im frühen Stadium muss man die umfassende Kenntnis der Tatvorwürfe und den Akteninhalt selbst erlangen. So wird das Risiko für die Anklageerhebung minimiert und es werden Kosten gespart. Daher ist es wichtig, die Vorladung nie zu ignorieren und umgehend den Anwalt als Verteidiger zu beauftragen. Dieser kann nach der Akteneinsicht dann das weitere Vorgehen mit dem Mandanten besprechen sowie die bestehenden Möglichkeiten. Auch die Risiken und Chancen werden so optimal abgestimmt. Reden ist hier tatsächlich Silber und Schweigen ist Gold. Der Kopf darf nicht in den Sand gesteckt werden und der Anwalt ist immer der Profi bei der Beratung Das sind die Beschuldigten im Ermittlungsverfahren. Das Recht zu schweigen ist immer vorhanden und man darf sich einen Verteidiger nehmen. Gegenüber den Polizeibehörden muss man keinerlei Angaben machen. Es spielt dabei auch keinerlei Rolle, ob man die Tat begangen hat oder nicht. Die Tendenz liegt in uns, dass wir uns verteidigen wollen und oftmals rechtfertigen. Doch jedes noch so kleine Wort kann dann schon gegen den Beschuldigten verwendet werden. Es ist daher empfehlenswert, den Anwalt zu konsultieren und mit ihm alles zu besprechen.

Bildnachweis:
Zerbor – stock.adobe.com

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