Unternehmer sind nach der Gründung einer Marke oder eines Unternehmens in der Regel zunächst als Einzelkaufmann tätig. Allerdings entscheiden sich viele Unternehmer nach ein paar Jahren dazu, ihr Unternehmen später in eine GmbH umzuwandeln. Dabei kann es sogar empfehlenswert sein, ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln, da dies einige Vorteile mit sich bringt. Allerdings gilt es bei der Umsetzung ein paar wichtige Punkte zu beachten, um diesen Schritt später nicht zu bereuen.
Die Vor- und Nachteile der Umwandlung in eine GmbH
Gerade zu Beginn einer Unternehmensgründung macht ein Kleinunternehmen Sinn. Der Kleinunternehmer muss sich mit niemand anderem abstimmen, kann nach eigenem Ermessen handeln und agieren und die Geschäftsaufnahme verläuft schnell und ohne großen Aufwand oder Schwierigkeiten. Je länger das Kleinunternehmen existiert und je größer es wird, desto sinnvoller ist die Umwandlung in eine GmbH. Denn was am Anfang noch einfach ist, ist später keine sinnvolle Lösung mehr. Denn der Einzelkaufmann haftet mit seinem kompletten Unternehmen, falls ein Fall oder eine Situation dies verlangt. Je mehr Aufträge ein Kleinunternehmen bekommt und je größer diese werden, desto mehr steigt auch das Haftungsrisiko des Unternehmers. Daher möchten viele Kleinunternehmer mit wachsender Geschäftstätigkeit das Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln.
Zudem wachsen auch die Probleme, wenn sich Einzelunternehmer dazu entscheiden, sich mit anderen Personen zusammenschließen oder Arbeitnehmer einzustellen. Auch dann wächst das Haftungsrisiko. Bei einer GmbH ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt und ist zudem im Geschäftsverkehr anerkannt und für alle Unternehmenszwecke geeignet. Allerdings ist die Gründung einer GmbH auch ziemlich teuer und der Einzelunternehmer muss ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro aufweisen.
So funktioniert die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Es existieren mittlerweile verschiedene Optionen, um ein Einzelunternehmen in eine GmbH umzuwandeln. Einen idealen Weg gibt es dabei nicht, allerdings sollten immer ein Steuerberater und ein Anwalt für Gesellschaftsrecht beteiligt werden. Insgesamt haben Einzelunternehmer drei Möglichkeiten, ein Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln zu können:
1. Ausgliederung: Das komplette Vermögen des Einzelkaufmanns wird in Form des Unternehmens auf die GmbH übertragen und damit auch sämtlichen Rechte und Pflichten. Dabei kann das Unternehmen auf eine bereits bestehende oder eine neu gegründete GmbH übertragen werden.
2. Sachgründung bzw. Sacheinlage: Das Einzelunternehmen dient als Sacheinlage und wird auf diese Weise in die GmbH eingebracht. Wenn das Unternehmen auf eine bestehende GmbH übertragen wird, wird dies als Sacheinlage bezeichnet. Hier werden Unternehmenswerte übertragen und der Unternehmer erhält dafür Gesellschaftsanteile.
3. Veräußerung: Die GmbH erwirbt das jeweilige Einzelunternehmen oder pachtet dessen wesentlichen Vermögenswerte.
Fazit
Einzelunternehmen haften mit ihrem persönlichen Vermögen uneingeschränkt, weshalb sich viele Einzelunternehmer später für die Umwandlung in eine GmbH entscheiden, wodurch die Haftung beschränkt wird. Allerdings müssen dabei sowohl die Vor- und Nachteile bedacht als auch die Möglichkeiten der Umwandlung bewertet werden.
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